WiYou.de - Ausgabe 04/2014 - page 26

WiYou . Wirtschaft und Du . Ausgabe 4­2014
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Schüler­BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Bis zu deinem 30. Lebensjahr hast du Anspruch auf das so genannte „Schüler­
BAföG“. Die Abkürzung BAföG steht dabei für das Bundesausbildungsför­
derungsgesetz. Laut diesem steht dir für deine Erstausbildung eine Förderung
zu, jedoch nur dann, wenn deine Eltern deinen Unterhalt nicht selbst finan­
zieren können. Können sie das doch, kannst du keine oder nur eine geringe
Förderung erwarten. Hast du Anspruch auf BAföG, ist dieser auch abhängig
von der Schulart, die du besuchst. Machst du zum Beispiel eine Ausbildung
und wohnst schon in einer eigenen Wohnung, steht dir eine maximale
Unterstützung von 538 Euro zu. Beantragen kannst du alle Arten des BAföGs
beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt­ beziehungsweise Kreisver­
waltung deines Ortes.
Studenten­BAföG
Als Student steht dir möglicherweise das Studenten­BAföG zu. Auch dieses ist
abhängig von den Einkommensverhältnissen deiner Eltern. Auch die Höhe dei­
ner Miete einschließlich der Nebenkosten spielt eine Rolle. Angenommen dei­
ne Eltern haben ein monatliches Netto­Einkommen von 1.500 Euro. Dann
steht dir im besten Fall eine Unterstützung von 584 Euro zu. Verdienen deine
Eltern monatlich 2.500 Euro sind es maximal 112 Euro. Liegt das Einkommen
deiner Eltern über 2.500 Euro, hast du keinen Anspruch auf Studenten­BAföG.
Bildungskredit
Der Bildungskredit ist für Schüler und Studenten während der Ausbildung
oder des Studiums gedacht. Er ist zinsgünstig und du kannst ihn zusätzlich zum
BAföG beantragen. Bis zu deinem 30. Lebensjahr kannst du den Bildungskredit
beanspruchen, er darf aber maximal 7.200 Euro betragen.
Elternunabhängiges BAföG
Diese Förderung bedenkt Schüler in der Zweitausbildung. Sie wird ebenfalls
bis zum 30. Lebensjahr ausgezahlt. Das Einkommen deiner Eltern wird bei die­
ser Form der staatlichen Unterstützung nicht berücksichtigt, dafür wird aber
dein eigenes angerecht.
Kindergeld
Einen Anspruch auf Kindergeld haben deine Eltern, wenn du dich nachweislich
noch in der Ausbildung befindest und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
hast. Bist du das erste oder zweite Kind deiner Eltern stehen dir 184 Euro zu,
als drittes Kind sind es 190 Euro und als viertes sogar 215 Euro.
BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
Die BAB ist eine staatliche Förderung für Auszubildende und Teilnehmer an
einer anderen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, die nicht mehr bei
ihren Eltern wohnen. Können deine Eltern deinen Unterhalt selbst finanzieren,
hast du aber auch hierauf keinen oder nur einen geringen Anspruch. Wenn
dir die Berufsausbildungsbeihilfe zusteht, kannst du sie bei der Arbeitsagentur
in deiner Stadt beantragen. (us)
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Endlich hast du die Schule beendet und deinen Abschluss in der Tasche. Als nächstes steht die Ausbildung an und bei den Eltern ausziehen möchtest du
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vielleicht auch in naher Zukunft. Aber wie finanziert man das alles eigentlich? Wir zeigen dir, welche staatlichen Förderungen du erhalten kannst.
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Die Finanzierung deiner Ausbildung
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