WiYou.de - Ausgabe 04/2014 - page 49

WiYou . Wirtschaft und Du . Ausgabe 4­2014
Deine Region Südthüringen
49
KOMPETENT. SYMPATHISCH. VOR ORT.
WIR BILDEN AUS!
Entscheide Dich für einen tollen Beruf mit Zukunft als
Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen
Medizinische/r Fachangestellte/r
Voraussetzung für diese Berufe ist eine gute Mittlere Reife (oder vergleichbarer Abschluss) bzw. das Abitur.
Für die Pflegeausbildung ist zusätzlich ein zweiwöchiges Klinik-Praktikum erforderlich.
Oder entscheide Dich für das
Freiwillige Praktische Jahr (FPJ)
.
5Q MCPPUV &W JGTCWUƂPFGP QD d-NKPKMp FCU 4KEJVKIG HØT &KEJ KUV
Weitere Infos bekommst du unter
oder im RGTUÒPNKEJGP )GURTÀEJ \WO $GKURKGN WPVGT
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung an
/'&+015 -NKPKMGP FGU .CPFMTGKUGU 5QPPGDGTI )OD* “ 2GTUQPCNCDVGKNWPI “ 0GWUVCFVGT 5VTC»G “
5QPPGDGTI
Dein neuer
Ausbildungsbetrieb?
Böhm Fertigungstechnik Suhl GmbH
X ~ƒ‰ŠˆwÊ{ G © ONKJJ p{‚‚wCc{~‚‰
j{‚{|…„P FILNH E JK HF
j{‚{|wŽP FILNH E J GI MN
Dx…{~ƒC|{ˆŠ}‹„}‰Š{y~„Dz{
Hier bewirbst Du dich:
Böhm Fertigungstechnik Suhl GmbH
Böhmstr. 1
ONKJJ p{‚‚wCc{~‚‰
oder per Mail an:
}{‰wƒŠVx…{~ƒC|{ˆŠ}‹„}‰Š{y~„Dz{
Das brauchen wir von Dir:
Bewerbungsunterlagen mit
b{x{„‰‚w‹|B a…†{ z{‰ wŠ‹{‚‚‰Š{„
p{‹}„‰‰{‰ ‹„z {Œ{„Š‹{‚‚{„
Praktikumsbescheinigungen
Wir bilden aus:
© _„z‹‰Šˆ{ƒ{y~w„{ˆE„
© a…„‰Šˆ‹Š…„‰ƒ{y~w„{ˆE„
© [‚{Šˆ…„{ˆE„ | ˆ
X{Šˆ{x‰Š{y~„
© p{ˆ‰†w„‹„}‰ƒ{y~w„{ˆE„
© _„z‹‰Šˆ{w‹|ƒw„„E|ˆw‹
.
In deinem Ausbildungsvertrag steht, dass du nach der Ausbildung
.
.
weiter im Betrieb arbeiten, Zusatzkurse selbst finanzieren oder eine
.
.
Strafe zahlen musst, wenn du deinen Ausbildungsvertrag vorzeitig
.
.
kündigst? Diese Vereinbarungen sind ungültig. Das sagt der
.
.
Paragraph 12 im Berufsbildungsgesetz. Dort steht:
.
So nicht – No­Gos im
Ausbildungsvertrag
(1) Eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des
Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich Auszubildende innerhalb
der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu ver­
pflichten, nach dessen Beendigung mit den Ausbildenden ein Arbeits­
verhältnis einzugehen.
(2) Nichtig ist eine Vereinbarung über
1. die Verpflichtung Auszubildender, für die Berufsausbildung eine
Entschädigung zu zahlen,
2. Vertragsstrafen,
3. den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen,
4. die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträ­
gen. (em/mü)
1...,39,40,41,42,43,44,45,46,47,48 50,51,52,53,54,55,56
Powered by FlippingBook